Absage unserer Herbsttagung

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen,

da sich Berlin und auch der für uns maßgebliche Bezirk Mitte bezüglich der Infektionszahlen dramatisch geändert hat, bedauere ich mitteilen zu müssen, dass unsere Herbstveranstaltung am 17.10.2020 abgesagt werden muss.

Dies gilt zum Schutz aller Beteiligten und um zu verhindern, dass sich ASS-Teilnehmer einem vermeidbaren Risiko aussetzen.

In vorausschauender Zuversicht auf eine zeitnahe Besserung bitte ich um Verständnis und hoffe auf ein Wiedersehen im Frühjahr 2021 unter entspannteren Rahmenbedingungen.

Der gezahlte Tagungsbeitrag kann selbstverständlich zurückerstattet werden oder „stehen bleiben“, was der Anmeldung für die nächste Fortbildung entspricht.

Bleiben Sie negativ!

 

Herbsttagung 2020 in Berlin

 
Wie alle Strafverteidiger blicken auch wir optimistisch in die Zukunft.

Der Kollege Drücke hat die Veranstaltung daher durchgeplant. Hoffend, dass es keine weiteren Zwischenfälle geben wird, laden wir ein zu unserer strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltung.

Wie gewohnt sind wir mit unserer Tagung auch diesmal wieder im Hotel Abion am Spreebogen, ganz in der Nähe des Kriminalgerichts Moabit und des ehemaligen Bundesinnenministeriums.

Die Veranstaltungsdaten

  • Datum: Sonnabend, den 17. Oktober 2020
  • Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr
  • Ort: Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Charlottenburg), Alt-Moabit 99, 10559 Berlin – Tiergarten, Telefon: 030-399200
  • § 15 FAO: 7,5 Stunden
  • Kosten: 210 € zzgl. 16 % USt (33,60 €), gesamt 243,60 €.

 

Das Programm

Nach einer kurzen Einführung, der Begrüßung der Teilnehmer und der Vorstellung der Referenten geht es los um
 
10.00 Uhr h.s.t.

Gedächtnispsychologie und deren Bedeutung für die Bewertung von Aussagen

Referentin:
Frau Prof. Dr. Silvia Gubi-Kelm, Kiel

Unsere Referentin ist Fachpsychologin für Rechtspsychologie BDP/DGPs und seit 2007 als Sachverständige in Strafverfahren tätig..

 
13.30 Uhr h.c.t

StPO – Quo vadis? Zur aktuellen Reform des Strafverfahrens

Referent:
Staatsanwalt als Gruppenleiter Dr. iur. Heiko Artkämper, Dortmund

Unser Referent ist Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik, Verfasser des Buches: Die „gestörte“ Hauptverhandlung (5. Aufl. 2017) und Mitautor der Publikation „Der Strafprozess – Strategie und Taktik“ (1. Aufl. 2019).

 
15.30 Uhr h.c.t.

Rekonstruktion eines Tatherganges auf der Grundlage von Videomaterial und Modellierung

Referent:
Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde, Mittweida

Unser Referent ist Ordinarius an der Fakultät f. Angewandte Computer- und Biowissenschaften – Fachgruppe Forensik – an der Hochschule Mittweida – UNIVERSIT OF APPLIED SCIENCES

 

Das Beiwerk

  • Bestätigung zum Nachweis der Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO (7,5 Stunden)
  • Getränke während der Tagung; kalt-warmer Mittagsimbiss
  • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 22 Personen, um einen intensiven Gedankenaustausch und eine lebhafte Diskussion mit den Referenten zu ermöglichen

 

Ihre Anmeldung

Bitte schicken Sie Ihre verbindliche Anmeldung per eMail oder Telefax unter Angabe des Namens, der Kanzleianschrift und der telefonischen Erreichbarkeit an die Geschäftsstelle:

  • ASS c/o Rechtsanwalt Frank Wilhelm Drücke,
    Wolferkofen 5a, 94363 Oberschneiding
    Telefon 03762/9457-0, Telefax 03762/9457-11,
    eMail: info@rae-druecke-rothmund.de

Für anreisende Teilnehmer empfehlen wir die kurzfristige Reservierung bzw. Buchung im Tagungshotel oder über eines der gängigen Hotelreservierungssysteme.

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Bild: © detlef menzel / pixelio.de

Frühjahrstagung erst im Herbst

Aus den bekannten Gründen mussten wir die für den 25.04.2020 geplante und organisierte Veranstaltung absagen.

Die bereits angemeldeten Teilnehmer wurden per eMail informiert.

Der Kollege Frank Drücke hat aber bereits die Herbstveranstaltung vorbereitet. Sie ist für den 17. Oktober 2020 vorgesehen. Save the date, please.

Als Referenten haben schon zugesagt:

  • Frau Prof. Dr. Silvia Gubi-Kelm, Kiel:
    „Gedächtnispsychologie und deren Bedeutung fOr die Bewertung von Aussagen“
  • Herrn Staatsanwalt Dr. iur. Heiko Artkämper, Dortmund:
    „StPO – Quo vadis?“.
  •  
    Zudem haben wir angefragt:

  • Herrn Richter am BGH Dr. iur Garsten Paul
    „Der Ermittlungsrichter beim BGH/ Die aktuelle Judikatur im Verkehrsstrafrecht“.
  •  
    Sobald das Programm definitiv feststeht, werden wir hier darüber berichten und noch einmal gesonderte Einladungen verschicken.
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    Bild: © Dirk Winkler via pixelio.de

    Frühjahrstagung 2020 in Berlin

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    Die Organisation der Veranstaltung in diesem Frühjahr ist fertig gestellt, so dass wir heute zu unserer strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltung einladen können.

    Auch in diesem Frühjahr sind wir mit unserer Tagung wieder im Hotel Abion am Spreebogen, ganz in der Nähe des Kriminalgerichts Moabit und des ehemaligen Bundesinnenministeriums.
     

    Die Veranstaltungsdaten

    • Datum: Sonnabend, den 25. April 2020
    • Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr
    • Ort: Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Dahlem), Alt-Moabit 99, 10559 Berlin – Tiergarten, Telefon: 030-399200
    • § 15 FAO: 7,5 Stunden
    • Kosten: 210 € zzgl. 19% USt (39,90 €), gesamt 249,90 €.

     

    Das Programm

    Nach einer kurzen Einführung, der Begrüßung der Teilnehmer und der Vorstellung der Referenten geht es los um
     
    10.00 Uhr h.s.t.

    Tipps und Tricks für eine effektive Strafverteidigung

    Referent:
    Staatsanwalt Martin Reiter, Saarbrücken

    Unser Referent ist Cybercrime-Koordinator der Staatsanwaltschaft beim LG Saarbrücken und tätig in der Abteilung Sexualdelikte und Häusliche Gewalt.

     
    13.30 Uhr h.c.t

    Der Ermittlungsrichter beim BGH / Die aktuelle Judikatur im Verkehrsstrafrecht

    Referent:
    Richter am BGH Dr. iur. Carsten Paul, Nürnberg

    Unser Referent ist Mitglied des 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofes.

     
    15.30 Uhr h.c.t.

    Rekonstruktion eines Tatherganges auf der Grundlage von Videomaterial und Modellierung

    Referent:
    Prof. Dr. rer. nat. Dirk Labudde, Mittweida

    Unser Referent ist Ordinarius an der Fakultät f. Angewandte Computer- und Biowissenschaften
    – Fachgruppe Forensik – an der Hochschule Mittweida – UNIVERSIT OF APPLIED SCIENCES

     

    Das Beiwerk

    • Bestätigung zum Nachweis der Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO (7,5 Stunden)
    • Getränke während der Tagung; kalt-warmer Mittagsimbiss
    • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 22 Personen, um einen intensiven Gedankenaustausch und eine lebhafte Diskussion mit den Referenten zu ermöglichen

     

    Ihre Anmeldung

    Bitte schicken Sie Ihre verbindliche Anmeldung per eMail oder Telefax unter Angabe des Namens, der Kanzleianschrift und der telefonischen Erreichbarkeit an die Geschäftsstelle:

    • ASS c/o Rechtsanwälte Drücke & Rothmund,
      Wolferkofen 5a, 94363 Oberschneiding
      Telefon 03762/9457-0, Telefax 03762/9457-11,
      eMail: info@rae-druecke-rothmund.de

    Für anreisende Teilnehmer empfehlen wir die kurzfristige Reservierung bzw. Buchung im Tagungshotel.

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    Bild: © detlef menzel / pixelio.de

    Save The Date: 25.04.2020

    Nach einer Schaffenspause sind wir im Frühjahr 2020 wieder am Start.

    Bitte reservieren Sie den 25. April 2020 für die kommende Frühjahrs-Tagung am bewährten Ort im Abion, Berlin Moabit.

    Das Programm steht noch nicht fest, bitte gehen Sie aber davon aus, dass wir wie immer hochkarätigen Referenten zuhören und mit ihnen diskutieren können.

    Neuigkeiten teilen wir hier auf der Seite mit, sobald wir einigermaßen verbindliche Zusagen erhalten haben … bleiben Sie am Apparat!

    Wir freuen uns auf das Wiedersehen und auf neue Teilnehmer.

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    Image by fokuscreative0 from Pixabay

    Kurze Unterbrechung

    Im Frühjahr 2019 macht die ASS eine schöpferische Pause.

    Die für ursprünglich Mai d.J. avisierte Fortbildungsveranstaltung findet daher leider nicht statt.

    Wir werden uns rechtzeitig mit einem Angebot für den Herbst 2019 hier wieder melden.

    Bleiben Sie bitte am Apparat.

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    Bild (CC0): geralt / via Pixabay

    Das Script zum Vortrag des Kollegen Dr. Rudolph

    Unser Referent, Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph, hat sein Script seines Vortrags „Parteiverrat und Interessenkonflikt beim Strafverteidiger“ veröffentlicht.

    Zum § 356 StGB schreibt Dr. Rudolph einleitend:

    Die Norm wird auch als „Hausdelikt der Anwaltschaft“ bezeichnet. Es handelt sich um ein sogenanntes Sonderdelikt, d.h. um eine Strafnorm, die nur von Rechtsanwälten oder ähnlichen Berufen begangen werden kann. Rechtsanwälte sind einseitige Parteivertreter. Sie haben sich für die Rechte ihrer Mandanten mit aller Kraft einzusetzen. Aus diesem Grund soll durch den Straftatbestand des Parteiverrates die „Rollenkonstanz des Rechtsbeistandes in der rechtlichen Interessenvertretung“ gesichert werden.

    So edel und nachvollziehbar diese gesetzgeberischen Zwecke auch sind – der Straftatbestand birgt auch Risiken für einen fairen Rechtsstaat. Er kann bei falscher Auslegung als Druckinstrument des Staates eingesetzt werden, um kämpferische und unbequeme Rechtsanwälte, insbesondere Strafverteidiger, „auszuschalten“. Der Tatbestand des Parteiverrats wird daher auch als Symbol staatlichen Misstrauens gegen die Anwaltschaft kritisiert.

    Es ist ein Minenfeld, auf dem sich insbesondere engagierte Strafverteidiger bewegen. Tobias Rudolph zeigt, wo die Gefahren lauern.

    Rückblick auf die Herbsttagung 2018

    Nachsommerliche Temperaturen und Sonnenschein haben uns am 20. Oktober 2018 bei unserer Veranstaltung in Moabit begleitet. Vielen Dank an die drei Referenten

    • Martin Reiter, Staatsanwalt, Saarbrücken
    • Dr. iur. Tobias Rudolph, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht, Nürnberg, und
    • Prof. em. Dr. Hermann J. Künzel, Sprachwissenschaftler, Marburg,

    die mit ihren spannenden und kurzweiligen Vorträgen nicht nur für gute Unterhaltung, sondern insbesondere für reichhaltige Fortbildung und interessante Einblicke in Themen sorgten, mit denen der praktizierende Strafverteidiger nicht täglich zu hat.

    Die Teilnehmer und die Organisatoren der Veranstaltung bedanken sich auch hier ganz herzlich für die erstklassigen Vorträge.

    Staatsanwalt Martin Reiter

    stellte die handwerklich schlecht gemachte Sexualrechtsreform dar … aber erst, nachdem er in einem Disclaimer davor warnte, es könne nach der intensiven Auseinandersetzung mit den §§ 177, 184i und 184j StGB dazu kommen, die Freude am Umgang mit dem jeweils anderen Geschlecht zu verlieren.

    Der politisch motivierte Gesetzgeber habe sich an seltenen Ausnahmefällen orientiert und in einem chaotischen Gesetzgebungs-Verfahren mißratene Regelungen geschaffen, für die es teilweise schon keine theoretisch denkbaren Fälle gibt, geschweige denn in der Praxis zur Anwendung kommen werden. Den Vorschriften sei unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten keine langfristige Überlebenschance zu prognostizieren.

    Obiter dictum:
    Staatsanwalt Reiter war zum zweiten Mal Referent bei ASS; aber auch diesmal ist er den Weisungen seines Dienstherrn nachgekommen und hat zum Leidwesen aller anwesenden Strafverteidiger keinerlei Tricks der Ermittlungsbehörde verraten. Dies wird anwaltllich versichert. 😎

     
    Rechtsanwalt Tobias Rudolph

    hat sich mit der für Rechtsanwälte relativ „gefährlichen“ Norm des § 356 StGB auseinander gesetzt. Die in tradierten Worten formulierte Vorschrift läßt den Rechtsanwendern reichlich Interpretationsspielraum und birgt insbesondere für Strafverteidiger beachtenswerte Risiken. Obwohl (oder gerade weil?) es sich um ein recht betagtes Gesetz handelt, gibt es an einigen Stellen folgenreiche Unsicherheiten.

    Für die Fragen, ob potentielle oder konkrete Interessenkonflikte vorausgesetzt werden, wer alles „Partei“ sein kann (z.B. auch ein Staatsanwalt in seiner Funktion?) oder was ein Verteidiger bei Verfahrensabreden befürchten muß, wurden die Teilnehmer sensibiliert.

    Streitig diskutiert wurde die Konstellation, die Gegenstand des noch beim BGH anhängigen Verfahren im „Oldenburger Bahnkonflikt“ (OLG Hamm, Beschl. v. 09.10.2014 – 4 Ws 227/14 / Darstellung im Burhoff Online Blog) ist: Darf sich der Rechtsanwalt über den ausdrücklich geäußerten Willen seines Mandanten hinweg setzen, weil er sicher ist, das sei für den Mandanten die bestmögliche Lösung? Besonders schwierig scheint dieser Konflikt im Zusammenhang mit Pflichtverteidigungen zu sein, wenn der Verteidiger sein Mandat nicht beenden kann, wenn er den Auftrag des Mandanten nicht ausführen möchte.

    Hinweise:
    Das Script des Vortrags von Dr. Rudolph ist hier veröffentlicht.
    Ein Aufsatz von Dr. Gerson und Dr. Rudolph zu diesem Thema wird in Kürze im „Strafverteidiger“ veröffentlicht werden. Wir werden darüber hier in einem weiteren Blogbeitrag berichten und ggf. verlinken.

     
    Professor Hermann J. Künzel
    schilderte die Themen seiner Profession, der forensischen Phonetik: Sprecheridentifizierung, Spracherkennung, Sprachverbesserung, nichtsprachliche akustische Untersuchungen und – in älteren Zeiten – Tonträger-Identifizierung.

    Unter anderem an den Ermittlungen gegen das RAF-Mitglied Peter-Jürgen Boock, wegen der Entführung von Jan Philipp Reemtsma und der Erpressung des Lebensmittelkonzerns Nestlé war Prof. Künzel beteiligt; er hat die Identität des Kaufhauserpressers „Dagobert“ aufgeklärt.

    Den mit diesen „phonetischen“ Informationen ausgestatteten Teilnehmern stellte der Referent sein aktuelles Projekt vor: Die automatische Analyse des Stimmklanges für forensische Zwecke, bei der eine Software zum Einsatz kommt, die aus einer Sprechprobe Eigenschaften wie Geschlecht, Alter, Sprache oder regionale Herkunft berechnet und mit einer Datenbank vorhandener Proben abgleicht. Ähnlich wie bei registrierten Fingerabdrücken soll die Identifizierung z.B. eines Teilnehmers an einem (überwachten) Telefonats möglich sein. Aus Sicht eines Strafverteidigers eine nicht ganz unbedenkliche Technik, die auch von sensiblen Bürgerrechtlern recht skeptisch betrachtet wird.

    In einem „Gimmick“ berichtete Prof. Künzel über seine Arbeit im Zusammenhang mit dem immer noch ungeklärten Verschwinden des Malaysia-Airlines-Flug 370. Er konnte anhand der aufgezeichneten Funksprüche klären, wer das Flugzeug unmittelbar vor seinem Verschwinden gesteuert hat: Der Kapitän oder der Copilot. Und er konnte feststellen, daß es keinen Anhaltspunkt für die Anwesenheit fremder Personen im Cockpit gibt.

     
    Resumee:
    Das waren 7,5 Stunden Fortbildung, bei es den Teilnehmern nicht eine Sekunde langweilig wurde. Trotz des herrlichen Wetters draußen hat niemand bereut, den kompletten Samstag im Seminarraum verbracht zu haben.

    Herbsttagung 2018 in Berlin

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    Same procedure as every year:

    Auch in diesem Herbst sind wir mit unserer Tagung wieder im Hotel Abion am Spreebogen, ganz in der Nähe des Kriminalgerichts Moabit und des ehemaligen Bundesinnenministeriums.
     

    Die Veranstaltungsdaten

    • Datum: Sonnabend, den 20. September 2018 20. Oktober 2018
    • Uhrzeit: 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr
    • Ort: Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Dahlem), Alt-Moabit 99, 10559 Berlin – Tiergarten, Telefon: 030-399200
    • § 15 FAO: 7,5 Stunden
    • Kosten: 210 € zzgl. 19% USt (39,90 €), gesamt 249,90 €.

     

    Das Programm

    Nach einer kurzen Einführung, der Begrüßung der Teilnehmer und der Vorstellung der Referenten geht es los um
     
    10.00 Uhr h.s.t.

    „Nein heißt Nein ?“ – Die Folgen der Sexualrechtsreform

    Referent:
    Staatsanwalt Martin Reiter, Saarbrücken

    Unser Referent ist Cybercrime-Koordinator der Staatsanwaltschaft beim LG Saarbrücken und tätig in der Abteilung Sexualdelikte und Häusliche Gewalt.

     
    13.30 Uhr h.c.t

    Parteiverrat und Interessenkonflikt beim Strafverteidiger

    Referent:
    Rechtsanwalt Dr. iur. Tobias Rudolph, Fachanwalt für Strafrecht und für Steuerrecht, Nürnberg

    Herr Kollege Rudolph ist Gründer eines führenden Strafverteidigerbüros der Metropolregion Nürnberg sowie ausgewiesener Fachmann für Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrecht.

     
    15.30 Uhr h.c.t.

    Straftaten z.N. älterer Mitbürger: Neue Möglichkeiten der Sprecher-Identifizierung von falschen Polizisten und Staatsanwälten

    Referent:
    Prof. em. Dr. Hermann J. Künzel, Marburg

    Unser Referent war bis Ende 2015 Leiter des Fachs Phonetik im Institut für Germanische Sprachwissenschaft an der Philipps-Universität Marburg und maßgeblicher Mitentwickler der automatischen Analyse des Stimmklanges für forensische Zwecke. Er arbeitet heute als internationaler Sachverständiger für forensische Sprachverarbeitung.

     

    Das Beiwerk

    • Bestätigung zum Nachweis der Pflichtfortbildung gemäß § 15 FAO
    • Getränke während der Tagung; kalt-warmer Mittagsimbiss
    • Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 22 Personen, um einen intensiven Gedankenaustausch und eine lebhafte Diskussion mit den Referenten zu ermöglichen

     

    Ihre Anmeldung

    Bitte schicken Sie Ihre verbindliche Anmeldung per eMail oder Telefax unter Angabe des Namens, der Kanzleianschrift und der telefonischen Erreichbarkeit an die Geschäftsstelle:

    • ASS c/o Rechtsanwälte Drücke & Rothmund,
      Wolferkofen 5a, 94363 Oberschneiding
      Telefon 03762/9457-0, Telefax 03762/9457-11,
      eMail: info@rae-druecke-rothmund.de

    Für anreisende Teilnehmer empfehlen wir die kurzfristige Reservierung bzw. Buchung im Tagungshotel.

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    Bild: © detlef menzel / pixelio.de

    Save The Date: 20.10.2018 – Herbsttagung 2018

    723076_web_R_by_Andreas Hermsdorf_pixelio.deDer Termin für unsere diesjährige Herbstveranstaltung steht nun fest.

    Bitte vormerken:
    Wir treffen uns zur Veranstaltung am 20. Oktober 2018 wieder im Hotel Abion am Spreebogen, Villa Abion (Raum Dahlem).

    Das noch unbekannte Programm:
    Drei wie immer hochkarätige Referenten haben ihr Kommen zugesagt. Frank Drücke wird das Programm noch zusammenstellen und wir teilen dann beizeiten die Vorträge, die Vortragenden und die Speisefolge für die Pausen mit.

    Der übliche Insider Tipp:
    Es werden aber schon jetzt Blindbewerbungen auf einen der wie stets streng limitierten und handverlesenen Sitzplätze im Seminarraum entgegen genommen. Die Reservierung der etwaigen Übernachtung im Tagungs-Hotel ist auch empfehlenswert.
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    Bild: © Andreas Hermsdorf / pixelio.de